Smart-Meter-Rollout
➤ Was ist der Smart Meter Rollout?
Der Smart Meter Rollout ist die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme (iMSys) in deutschen Haushalten und Betrieben. Diese digitalen Stromzähler ermöglichen eine präzisere, automatisierte Erfassung und Steuerung des Stromverbrauchs – ein zentraler Baustein für die Energiewende.
Aktueller Stand (2025)
- Seit dem 1. Januar 2025 ist der Rollout gesetzlich verpflichtend für:
- Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
- Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen) nach § 14a EnWG
- Ziel: Mindestens 95 % Abdeckung bis Ende 2030
Fortschritt laut Bundesnetzagentur
- Bis Ende 2024 wurden rund 13,91 % der verpflichtenden Einbaufälle mit Smart Metern ausgestattet.
- Die gesetzliche Zielquote liegt bei 20 % bis Ende 2025.
- Die neue Gesetzeslage (seit Februar 2025) hat die Quotenregelung angepasst: Erzeugungsanlagen bis 100 kW zählen nicht mehr zur 20 %-Quote
Vorteile für Verbraucher
- Transparenter Stromverbrauch: Verbrauch kann tageszeitgenau eingesehen werden.
- Automatische Ablesung: Keine manuelle Zählerablesung mehr nötig.
- Dynamische Tarife: Strom kann günstiger genutzt werden, wenn er verfügbar ist.
- Energieeffizienz: Nutzer können gezielter Energie sparen.
Kosten & Einbau
- Der Einbau dauert etwa eine Stunde und wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt.
- Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt, z. B.:
- 20 €/Jahr bei Verbrauch bis 10.000 kWh oder Erzeugung bis 15 kW (Pflichteinbau)
- 50 Euro pro Jahr bei Pflichteinbau aufgrund einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – zum Beispiel Wärmepumpe, Wallbox, Batterie, Klimaanlage –, einem Jahresenergieverbrauch von bis zu 20.000 kWh oder installierten Erzeugungskapazitäten bis maximal 25 kW
- 80 Euro pro Jahr bei installierten Erzeugungskapazitäten von mehr als 25kW
- 90 Euro pro Jahr bei einem Jahresenergieverbrauch zwischen 20.000 kWh und 50.000 kWh
- 120 Euro pro Jahr bei einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 50.000 kWh
- 30 Euro einmaliges Entgelt bei freiwilligem Einbau eines iMSys (Zählerwechsel auf Kundenwunsch) plus der oben aufgeführten jährlichen Kosten
Freiwilliger Einbau
Auch Haushalte mit weniger als 6.000 kWh Jahresverbrauch können ab 2025 freiwillig einen Smart Meter beantragen („Zählerwechsel auf Kundenwunsch“). Der Netzbetreiber muss diesen Wunsch innerhalb von vier Monaten erfüllen.