SWS Netze – Häufige Fragen

FAQ – Ihr Netzbetreiber Stadtwerke Stadtroda GmbH

Antworten auf häufige Fragen zu Netzanschluss, Einspeisung, Smart Meter, Marktpartnern und mehr.

Netzanschluss

?Wie beantrage ich einen neuen Netzanschluss?
Einen Netzanschluss gemäß § 18 EnWG und § 6 NAV beantragen Sie gemeinsam mit einem zugelassenen Elektroinstallateur über unser Online-Antragsformular. Halten Sie folgende Unterlagen digital bereit:
  • Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und gewünschter Anschluss-Trasse
  • Grundrissplan mit Angabe des Hausanschlussraums
  • Benötigte Anschlussleistungen bzw. Zählervorsicherungen
  • Anzahl der Wohneinheiten / Gewerbebetriebe
  • Eigentumsnachweis des Grundstücks
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Stromnetzanschluss.
?Wie läuft der Netzanschlussprozess als Bauherr ab?
Der Ablauf in vier Schritten:
  1. Bauherr und Elektroinstallateur reichen Lageplan, Grundriss, Anschlussleistung und Eigentumsnachweis ein.
  2. Wir prüfen die Unterlagen und erstellen Ihnen ein Angebot zur Errichtung des Netzanschlusses.
  3. Sie senden das unterschriebene Angebot zurück – gemeinsam legen wir den Zeitplan fest.
  4. Nach Fertigstellung und Zahlungseingang nimmt ein Monteur den Hausanschluss in Betrieb und installiert den Zähler.
?Welche technischen Anschlussbedingungen (TAB) gelten?
Im Netzgebiet der Stadtwerke Stadtroda GmbH gelten die TAB 2023 (V2.0) auf Basis der VDE|FNN-Anwendungsregeln. Maßgeblich sind insbesondere:
  • VDE-AR-N 4100 – TAR Niederspannung (Kundenanlagen)
  • VDE-AR-N 4105 – Erzeugungsanlagen am NS-Netz
  • VDE-AR-N 4400 – Metering Code
  • VDE-AR-E 2510-2 – Stationäre Energiespeicher am NS-Netz
Alle Dokumente stehen auf der Netzanschluss-Seite zum Download bereit.
?Was kostet ein Netzanschluss?
Die Kosten entnehmen Sie den Ergänzenden Bedingungen zur NAV (Preisblatt ab 01.01.2026) auf unserer Netzanschluss-Seite. Das konkrete Angebot erhalten Sie nach Einreichung Ihrer Unterlagen.
?Wie beantrage ich einen Gas- oder Fernwärme-Anschluss?
Für einen Gasanschluss besuchen Sie unsere Seite Gas – Netzanschluss. Für Fernwärme finden Sie Informationen unter Fernwärme – Netzanschluss. Bei Fragen: 036428 443-38.

EEG & Einspeisung

?Wie melde ich eine PV- oder Erzeugungsanlage an?
Die Anmeldung erfolgt durch Ihren Elektroinstallateur beim Netzbetreiber. Alle Formulare und Informationen finden Sie auf unserer Seite zur EEG-Einspeisung. Maßgeblich ist die VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz).
?Welche Veröffentlichungspflichten hat der Netzbetreiber nach EEG?
Wir veröffentlichen alle gesetzlich vorgeschriebenen Netzdaten (Einspeisemengen, Netzkapazitäten u. a.) auf den Seiten zu den Veröffentlichungspflichten Strom und Gas.
?Wie melde ich eine Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz an?
Es gelten VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) und die BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz". Beide Dokumente stehen auf der Netzanschluss-Seite bereit. Vorabkontakt: netz@stadtwerke-stadtroda.de.
?Muss ich einen Energiespeicher beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Stationäre Energiespeicher am Niederspannungsnetz unterliegen der VDE-AR-E 2510-2 und sind anmeldepflichtig. Den FNN-Hinweis Speicher finden Sie auf der Netzanschluss-Seite.

Smart Meter & Zähler

?Was ist der Smart-Meter-Rollout und bin ich betroffen?
Der Smart-Meter-Rollout ist der gesetzlich vorgeschriebene Einbau moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) gemäß MsbG. Betroffen sind schrittweise alle Anschlussnehmer – beginnend mit Verbrauchern über 6.000 kWh/Jahr sowie Erzeugungsanlagen ab 7 kW. Details: Smart-Meter-Rollout.
?Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB)?
Die Stadtwerke Stadtroda GmbH ist gMSB für Strom und Gas in unserem Netzgebiet. Details: gMSB Strom und gMSB Gas.
?Wie melde ich meinen Zählerstand?
Über unser Online-Zählerstandsformular. Halten Sie dazu Ihre Zählernummer bereit (auf dem Gerät und auf Ihrer Rechnung).
?Kann ich einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen?
Ja. Sie können anstelle des gMSB einen wMSB beauftragen. Dieser muss die Anforderungen des MsbG erfüllen und sich vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber melden. Infos: Marktpartner – gMSB.

E-Mobilität & Ladeeinrichtungen

?Muss ich meine Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Seit März 2019 müssen alle Ladeeinrichtungen gemäß § 19 NAV angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch Ihren Elektroinstallateur. Das Datenblatt „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" steht zum Download bereit.
?Ab welcher Leistung brauche ich eine Genehmigung für meine Wallbox?
  • bis 2,3 kW: Anmeldepflichtig (§ 19 NAV), keine gesonderte Genehmigung.
  • 3,7 – 11 kW: Anmeldepflichtig, Netzbetreiber prüft und erteilt in der Regel positiven Bescheid.
  • 11 – 22 kW: Anmeldung und aktive Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Bei Fragen: 036428 443-38.
?Was regelt § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
§ 14a EnWG ermöglicht es dem Netzbetreiber, steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen) bei Netzengpässen vorübergehend zu dimmen. Im Gegenzug erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Details: § 14a EnWG.

Marktpartner & Lieferanten

?Wie erhalte ich als Lieferant Zugang zum Strom- oder Gasnetz?
Informationen zum diskriminierungsfreien Netzzugang finden Sie unter Marktpartner – Stromnetz und Gasnetz. Wir nutzen standardisierte EDIFACT-Formate gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur.
?Welche Kontaktdaten gelten für die Marktkommunikation?
  • Datenaustausch / Bilanzkreismanagement: 036428 443-20
  • Vertragsmanagement: 036428 443-26
  • Rechnungsmanagement: 036428 443-36
  • E-Mail: netz@stadtwerke-stadtroda.de
  • BDEW-Nummer: 9900784000006
  • Fax: 036428 443-35
?Wo finde ich das Installateurverzeichnis?
Zugelassene Elektroinstallateure: Installateurverzeichnis Strom. Zugelassene Gasinstallateure: Installateurverzeichnis Gas. Nur eingetragene Betriebe dürfen Arbeiten am Netzanschluss durchführen.

Netzentgelte & Netzzugang

?Wo finde ich die aktuellen Netzentgelte?
Stromnetznetzentgelte: Strom – Netzzugang / Entgelte. Gasnetzentgelte: Gas – Netzzugang / Entgelte. Die Entgelte werden jährlich gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
?Welche Veröffentlichungspflichten muss der Netzbetreiber erfüllen?
Wir veröffentlichen gemäß EnWG unter anderem Netzentgelte, TAB, EEG-Abrechnungsdaten und Netzqualitätsdaten. Alle Dokumente: Veröffentlichungspflichten Strom und Gas.
?Wo finde ich alle Downloads und Formulare?
Eine Übersicht aller Formulare, Preisblätter und TAB-Dokumente finden Sie im Bereich Downloads.
?Was ist VNBdigital und wofür wird es genutzt?
VNBdigital ist die gemeinsame Internetplattform für Netzbetreiber gemäß § 14e Abs. 2 EnWG für standardisierte digitale Kommunikation (u. a. Netzanschlussanfragen). Den Link finden Sie auf der Netzanschluss-Seite.

Weitere Fragen? Wir helfen gern.

Unser Netzteam ist per Telefon, E-Mail oder persönlich erreichbar. Störungen: 036428 443-16.

Kontakt
Stadtwerke Stadtroda GmbH
Breiter Weg 58
07646 Stadtroda
 
Telefon: 036428 443-0
Telefax: 036428 443-18

info@stadtwerke-stadtroda.de
Netzgebiet Bollberg
Netzgebiet Stadtroda